Tragwerksplanung zum Neubau der Grundschule Bernitt einschließlich einer Horteinrichtung
Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI
Das günstigste Honorarangebot wird mit 50 Punkten bewertet. Alle anderen, teureren Honorarangebote werden mit weniger Punkten bewertet. Für die Berechnung ist folgende Formel (Lineare Interpolation) anzuwenden:
(((2 x günstigstes Angebot) - zu bewertendes Angebot) / günstigstes Angebot) x maximal erreichbare Punktzahl = erreichte Punktzahl
Berufserfahrung des zuständigen/eingesetzten Tragwerkplaners u. stellv. Projektleitung:
Die Bewertung erfolgt jeweils auf der Grundlage des vom Bieter mit dem Angebot vorgelegten Bewerberbogens wie folgt:
2.1 Berufserfahrung eingesetzter Tragwerksplaner: < 7 Jahre = 0 Punkte > 10 Jahre = 2 Punkte >20 Jahre = 5 Punkte
2.2 Berufserfahrung stellv. Tragwerksplaner (Vertreter): < 7 Jahre = 0 Punkte > 10 Jahre = 3 Punkte >20 Jahre = 5 Punkte
3.1 Leistungsinhalt zu o.g. Referenzen:
- Tragwerksplanung für den Neubau/Umbau/Sanierung einer Schule/Hort/Kita in Holzbauweise: 10 Punkte - Tragwerksplanung für den Neubau/Umbau/Sanierung einer Schule/Hort/Kita in Modulbauweise: 5 Punkte - Tragwerksplanung für den Neubau/Umbau/Sanierung einer Schule/Hort/Kita in Massivbauweise: 1 Punkt
3.2 Anrechenbare Kosten zu o.g. Referenzen:
> 5.000.000 EUR: 5 Punkte > 4.000.000 EUR: 4 Punkte > 3.000.000 EUR: 3 Punkte > 2.000.000 EUR: 2 Punkte < 1.000.000 EUR: 1 Punkt
3.3 Erbrachte Leistungsphasen zu o.g. Referenzen:
LPH 1 - 6: 5 Punkte LPH 2 - 4: 4 Punkte LPH 2 - 3: 3 Punkte LPH 1 - 2: 2 Punkte Einzelne Leistungsphasen: 1 Punkt
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Rechnungen sind ausschließlich elektronisch als X-Rechnung gem. der Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.04.2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen und der E-Rechnungsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (ERechVO M-V) einzureichen, d.h. dass die Rechnungsstellungen nur noch auf dem elektronischen Wege über die zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei (OZG-RE) erfolgen dürfen.