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Baukonstruktive Einbauten (Bühne) zum Neubau der Regionalen Schule in Bützow
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Bützow
Am Markt 1
18246
Bützow
Deutschland
+49 38461500
+49 3846150100
vergabe@buetzow.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://evergabe-mv.de/Satellite/notice/CXVHYRYYTGUJHY6E

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://evergabe-mv.de/Satellite/notice/CXVHYRYYTGUJHY6E/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Baukonstruktive Einbauten (Bühne)

Umfang der Leistung
Tischlerarbeiten

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Vierburgweg 20
18246
Bützow

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

29.05.2026
30.06.2026

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

29.05.2026
30.06.2026

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer. Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Vorzulegende Nachweise:
Registereintragungen; Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer mit Nennung des Unternehmensgegenstandes; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer. Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

- Nachweis Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer. Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen

Vorzulegende Nachweise:
Referenznachweise; Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (124) genannten Angaben, geeignet und vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung (z.B. über Formblatt 444).; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung

Sonstige


Vorzulegende Nachweise:
Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt; Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialkasse(n); Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gemäß Bauvertragsentwurf

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Gemäß Bauvertragsentwurf

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags


Vorzulegende Nachweise:
Eigenerklärung zur Eignung oder Angabe der PQ-Nummer - Bauleistungen; Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen gem. TVgG M-V; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Erklärung zum Unternehmensstatus (KMU); Eigenerklärung über: Beschäftigtenzahl, Jahresumsatz, Jahresbilanzsumme, Zugehörigkeit der Unternehmensgruppe; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Vereinbarung Mindestarbeitsbedingungen gem. TVgG M-V; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

24.03.2026 09:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

23.04.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

24.03.2026 09:00 Uhr

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Rechnungen sind ausschließlich elektronisch als X-Rechnung gem. der Richtlinie 2014/55/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.04.2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen und der E-Rechnungsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (ERechVO M-V) einzureichen, d.h. dass die Rechnungsstellungen nur noch auf dem elektronischen Wege über die zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei (OZG-RE) erfolgen dürfen.

Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen (Nachfolgeklausel gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 u. 4a GWB). Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Landkreis Rostock
Am Wall 3-5
18273
Güstrow
Deutschland
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