Abweichende Liefer-, Vertrags-und Zahlungsbedingungen des Bieters sowohl als Allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Klauseln (individuelle Formulierung im Sinne des Beschlusses des OLG Düsseldorf v. 12.02.2020 - Verg 24/19) sind nicht Vertragsbestandteil.
Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (über das Bietertool) eingereicht werden. Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion "Kommunikation" eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 42 Absatz 1 Punkt 1 UVgO ausgeschlossen.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das "Deutsche Vergabeportal" (DTVP), über die Funktion "Kommunikation".
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist die Vergabestelle unverzüglich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform darauf hinzuweisen.