Vorzulegende Nachweise:
Eintragung in Handwerksrolle; Der GU hat in der Bauausführung darauf zu achten, dass die Leistungen durch das eigene bzw. Nachunternehmen ausgeführt werden, die für die jeweilige Leistung in der Handwerksordnung eingetragen sind z. B. als:
- Maurer und Betonbauer,
- Zimmerer,
- Dachdecker,
- Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer,
- Maler und Lackierer,
- Gerüstbauer,
- Metallbauer,
- Klempner,
- Installateur und Heizungsbauer,
- Elektrotechniker,
- Tischler,
- Fliesen-, Platten-, Mosaikleger,
- Estrichleger; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Handelsregisterauszug; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis; Erklärung zur Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung