Zur Sicherstellung eines reibungslosen Bauablaufs im Hochbau ist eine koordinierte Baustelleneinrichtung erforderlich. Dafür werdenverschiedene infrastrukturelle Vorleistungen im Außenbereich erbracht. Diese beinhalten insbesondere Erd- und Tiefbauarbeiten sowievorbereitende Maßnahmen im unmittelbaren Umfeld der Baukörper.
Folgende Leistungen sind Bestandteil des ersten Bauabschnitts im Bereich der Freianlagen:- Herstellung und Profilierung tragfähiger Untergründe (Planum)- Einbau mineralischer Tragschichten für spätere Befestigungen- Ausführung provisorischer Pflaster- und Wegeflächen einschließlich Einfassungen- Schaffung temporärer und dauerhafter Zufahrtsbereiche- Tiefbauarbeiten zur Verlegung von Schmutzwasserleitungen, inklusive Erd- und Anschlussarbeiten- Rückbau vorhandener Belagsflächen sowie fachgerechte Entsorgung der Abbruchmaterialien- Beseitigung von Stubben bereits gefällter Gehölze sowie vollständige Rodung definierter Vegetationsflächen
Preis
Ergänzung zu den Ausführungsfristen:Bitte beachten Sie die Ausführungszeiten in angehängten Terminplan.
Siehe Punkt 3.7 Ablauf im LV:Die zu erbringenden Leistungen sind im wesentlichen in zwei Zeiträumen zu erbringen. Ein Teil der Arbeiten erfolgt in Vorbereitung aufdie Baustelleneinrichtung des Hochbaus und anderer Gewerke auf dem Grundstück beginnend am 21.10.25. Der andere Teil erfolgtnach bzw. während Abschluss der Häuser II und IV. In diesem Zeitraum werden die Zugänge zu den Häusern II und IV erstellt die dannwährend des 2. Bauabschnitts genutzt werden können. Der Zeitraum beginnt frühestens 15.06.26.
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn: - der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB, - der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB, - der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
In den Vergabeunterlagen finden Sie eine Anleitung zur Nutzung des Bietertools. Unterstützung finden Sie auch auf im Service- und Supportcenter der cosinex GmbH unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/ ________________________________________ Sollten Ihnen Unklarheiten oder (vermeintliche) Fehler in den Vergabeunterlagen auffallen, wenden Sei sich bitte per Bieterkommunikation an die Vergabestelle.