- Eigenerklärung gem. Formblatt 124
- Nachweis einer für die Dauer des Vertrages und bis zur vollständigen Erfüllung bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme - für Vermögensschäden i.H.v. 2 Mio. EUR - für Sach- und Personenschäden i.H.v. 3 Mio. EUR durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass hier eine Eigenerklärung nicht ausreichend ist. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für mindesteins ein Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Im Falle der Betriebshaftpflichtversicherung kann der Nachweis auch für die Bietergemeinschaft erbracht werden (Nachweis der Haftung der Bietergemeinschaft).
Vorzulegende Nachweise:
Nachweis Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung; Nachweis einer für die Dauer des Vertrages und bis zur vollständigen Erfüllung bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden i.H.v. 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) i.H.v. 2 Mio. EUR durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung