Los 301 - Erdarbeiten
- ca. 39 Stk Wurzelstock roden T bis 1,00 m Durchm. bis 0,60 m lagern- ca. 57 t Abfall nicht gefährlich AVV200201 nicht schadstoffbelastet entsorgen- Geschlossenen Wasserhaltung auf ca. 6.420 m2- ca. 13.200 m2 Oberboden (Mutterboden) abtragen, B, lagern- ca. 23.100 m2 Herstellen Grobplanum- ca. 9.140 m3 Auffüllmaterial befestigte Flächen- ca. 8.755 m3 Geländeauffüllung / Oberflächenbefestigung, RC-Gemisch- ca. 4.480 t Boden, nicht schadstoffbelastet, verwerten- ca. 17.850 t Boden schadstoffbelastet verwerten- Ortbetonpfähle Haus Ao ca. 114 lfm Ortbetonbohrpfahl herstellen, Pfahl-DU 120 cm Länge 10 mo ca. 66 lfm Ortbetonbohrpfahl herstellen, Pfahl-DU 90 cm Länge 11 mo ca. 782 lfm Ortbetonbohrpfahl herstellen, Pfahl-DU 90 cm Länge 9 mo ca. 26 t Bewehrungsstahl, BST 500 S- Ortbetonpfähle Haus Bo ca. 285 lfm Ortbetonbohrpfahl herstellen, Pfahl-DU 120 cm Länge 10 mo ca. 441 lfm Ortbetonbohrpfahl herstellen, Pfahl-DU 90 cm Länge 11 mo ca. 315 lfm Ortbetonbohrpfahl herstellen, Pfahl-DU 90 cm Länge 9 mo ca. 30 t Bewehrungsstahl, BST 500 S- Ortbetonpfähle Haus Co ca. 315 lfm Ortbetonbohrpfahl herstellen, Pfahl-DU 120 cm Länge 10 mo ca. 429 lfm Ortbetonbohrpfahl herstellen, Pfahl-DU 90 cm Länge 11 mo ca. 427,5 lfm Ortbetonbohrpfahl herstellen, Pfahl-DU 90 cm Länge 9 mo ca. 33,7 t Bewehrungsstahl, BST 500 S
Preis
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der vorgenannten Vergabekammer eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Angebote per E-Mail, Post oder per Fax einzureichen ist unzulässig und führt zum Ausschluss! Da keine automatische Registrierung erfolgt, werden Sie nicht automatisch über Informationen (bspw. Rückfragen) im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Ihre kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform "cosinex" gewährleistet, dass Sie alle für die Ausschreibung betreffenden Informationen, wie Antworten auf Bieterfragen und Änderungen bei den Fristen und Vergabeunterlagen, automatisch an Ihre dort eingetragene E-Mail Adresse erhalten.Dem elektronischen Angebot ist das Angebotsschreiben (Formblatt 213) vollständig ausgefüllt mit allen geforderten Erklärungen und Nachweisen beizufügen.Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.Rückfragen sind ausschließlich elektronisch über die vorgenannte Vergabeplattform an die ausschreibende Stelle zu richten. Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ebenfalls ausschließlich über die vorgenannte Vergabeplattform. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet.Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.