Beschaffung einer Dienstleistung mit dem Ziel Etablierung eines zielgerichteten und effizienten betrieblichen Gesundheitsmanagements im Landkreis Vorpommern-Greifswald.
Beschaffung einer Dienstleistung mit dem Ziel der Analyse der bestehenden BGM-Struktur und sodann Konzeptionierung, Evaluierung und Durchführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) zu einem innovativen und gesamtheitlichen Lösungsansatz für die Beschäftigten der Kreisverwaltung des Landkreises Vorpommern-Greifswald.
Es besteht die einseitige Option des Auftraggebers die Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2029 einmalig zu verlängern
Verwaltungsstandorte der Kreisverwaltung Vorpommern-Greifswald.
Angebotspreis
Der Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis erteilt (§ 58 VgV i. V. m. § 127 GWB). Das bedeutet, dass neben dem Angebotspreis weitere (qualitative) Zuschlagskriterien berücksichtigt werden. Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze von Wettbewerb, Gleichbehandlung, Transparenz und Verhältnismäßigkeit wurden folgende Zu-schlagskriterien festgelegt:
1. Angebotspreis (20%)2. Fachkunde/Qualifikation (15%)3. Zuverlässigkeit/Referenzen (10%)4. Konzept des BGM-Modells (35%)5. Qualität des Angebotes (10%)6. Innovativer Lösungsansatz (10%).
Für die Bewertung der Leistungen wird ein Kontinuum von 0 bis zu 5 Leistungspunkten (LP) gebildet, wobei für die sehr gute Erfüllung eines Kriteriums 5 LP und 0 LP für die ungenü-gende Erfüllung eines Kriteriums vergeben werden können. Im Allgemeinen findet die Abstufung zwischen den LP anhand folgender übergeordneter Bewertung statt.
Von den geeigneten Bietern wird zunächst der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtangebots-preis an die erste Stelle der Bewertungsmatrix gesetzt (Bieter 1). Danach erfolgt eine Rei-henfolge aller Bieter mit den sodann aufsteigenden Gesamtangebotspreisen im Vergleich zum günstigsten Bieter 1 (Bieter 2 bis Bieter "n"). Es entfällt auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis die Maximalpunktzahl von 5 Punkten. Im nächsten Schritt wird der prozentuale Abstand der Bieter 2 bis Bieter "n" zum günstigsten Bieter 1 ermittelt. Die max. zu erreichende Punktanzahl des Bieters 1 in Höhe von 5 Punkten wird sodann mit den jeweils prozentual ermittelten Abständen der Bieter 2 bis Bieter "n" ins Verhältnis gesetzt. Für die Bieter 2 bis Bieter "n" wurde folglich eine linear abweichende Leis-tungspunktzahl ermittelt, die dem prozentualen Abstand ihrer Gesamtangebotssummen zur günstigsten Gesamtangebotssumme des Bieters 1 entspricht.
Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien und der Zuschlagsmethodik sind der Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Formblätter und Hinweise zu den Eignungs- und Zuschlagskriterien können unter folgendem Deep-Link zentral abgerufen werden: https://www.kreis-vg.de/media/custom/3079_9218_1.PDF?1756984370